Garantie-Vorteile
Wenn nicht ausdrücklich anders beim Artikel angegeben, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollten gelieferte Artikel Fehler aufweisen, die von FUS.ion Germany GmbH zu vertreten sind, so soll der Käufer/Besteller sofort reklamieren. Während der Gewährleistungsfrist bessert FUS.ion Germany GmbH nach dessen Wahl die Ware entweder nach oder tauscht den Artikel um.
Sollten dessen Bemühungen insoweit fehlschlagen, so hat der Käufer/Besteller Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises. Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn an der Ware Änderungen durch geführt worden sind oder Reparaturen bzw. Reparaturversuche durch nicht vom Verkäufer autorisierte Personen bzw. Firmen vorgenommen worden sind. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen, die auf fahrlässigen oder unsachgemäßen Einbau, Einsatz oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dem Besteller/Käufer obliegt eine Prüfungs- und Untersuchungspflicht. Offensichtliche Mängel soll der Besteller/Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Verkäufer schriftlich anzeigen oder von diesem aufnehmen lassen. Bei Transportschäden haften die Transporteure (Post, Bahn oder Spedition ). Der Besteller/ Käufer soll im Schadensfall innerhalb 24 Stunden mit dem Verantwortlichen des zuständigen Postamts, der Güterabfertigung bzw. Spedition persönlich oder schriftlich in Verbindung treten und ein Schadensprotokoll aufnehmen lassen. Ohne Protokoll kann keine Schadensregulierung erfolgen!
Empfangsscheine sind bei sichtbaren Beschädigungen nur 'unter Vorbehalt' zu unterzeichnen! Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Übergabe/Erhalt der Lieferung, so hat hinsichtlich der Mangelhaftigkeit der Ware der Besteller/Käufer den Nachweis zu führen, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang fehler- bzw. mangelhaft war. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes beruht, der Kaufgegenstand verändert worden ist oder der Besteller/ Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache (Betriebsanleitung usw.) nicht befolgt hat.
Unbeachtliche Abweichungen der Ware in Beschaffenheit, Ausgestaltung und Farbe stellen keinen Mangel dar und müssen vorbehalten bleiben. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferungseingang bei dem Besteller/Käufer. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haftet FUS.ion Germany GmbH nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.
Wenn nicht ausdrücklich anders beim Artikel angegeben, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollten gelieferte Artikel Fehler aufweisen, die von FUS.ion Germany GmbH zu vertreten sind, so soll der Käufer/Besteller sofort reklamieren. Während der Gewährleistungsfrist bessert FUS.ion Germany GmbH nach dessen Wahl die Ware entweder nach oder tauscht den Artikel um.
Sollten dessen Bemühungen insoweit fehlschlagen, so hat der Käufer/Besteller Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises. Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn an der Ware Änderungen durch geführt worden sind oder Reparaturen bzw. Reparaturversuche durch nicht vom Verkäufer autorisierte Personen bzw. Firmen vorgenommen worden sind. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen, die auf fahrlässigen oder unsachgemäßen Einbau, Einsatz oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dem Besteller/Käufer obliegt eine Prüfungs- und Untersuchungspflicht. Offensichtliche Mängel soll der Besteller/Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Verkäufer schriftlich anzeigen oder von diesem aufnehmen lassen. Bei Transportschäden haften die Transporteure (Post, Bahn oder Spedition ). Der Besteller/ Käufer soll im Schadensfall innerhalb 24 Stunden mit dem Verantwortlichen des zuständigen Postamts, der Güterabfertigung bzw. Spedition persönlich oder schriftlich in Verbindung treten und ein Schadensprotokoll aufnehmen lassen. Ohne Protokoll kann keine Schadensregulierung erfolgen!
Empfangsscheine sind bei sichtbaren Beschädigungen nur 'unter Vorbehalt' zu unterzeichnen! Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Übergabe/Erhalt der Lieferung, so hat hinsichtlich der Mangelhaftigkeit der Ware der Besteller/Käufer den Nachweis zu führen, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang fehler- bzw. mangelhaft war. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes beruht, der Kaufgegenstand verändert worden ist oder der Besteller/ Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache (Betriebsanleitung usw.) nicht befolgt hat.
Unbeachtliche Abweichungen der Ware in Beschaffenheit, Ausgestaltung und Farbe stellen keinen Mangel dar und müssen vorbehalten bleiben. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferungseingang bei dem Besteller/Käufer. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haftet FUS.ion Germany GmbH nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.











