
Stand: 01.01.2008
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten zwischen der FUS.ion GmbH, Hamburg – nachstehend FUS.ion genannt – und ihren Auftraggebern für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der FUS.ion im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt der FUS.ion vorbehalten. FUS.ion darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. FUS.ion wird nur auf Basis eines von FUS.ion schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
FUS.ion ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Dem Auftraggeber wird untersagt Mitarbeiter, Freiberufler oder sonstiges Personal oder Partnerfirmen zu übernehmen und oder zu beauftragen ohne Zustimmung der FUS.ion. Bei zu Wiederhandlung ist eine Konventionalstrafe von100.000,00€ netto fällig. Dieses gilt für beide Partien. Ab dem Jahr 2007 werden bei Streitigkeiten Telefongespräche mit geschnitten, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Sämtliche Telefongespräche werden nach den Streitigkeiten und oder Problemen sofort zu 100% vernichtet. FUS.ion Germany GmbH bestätigt, dass die Aufgezeichneten Telefonate nicht an dritte weiter gegeben werden, außer an RAe's bzw. Gerichten, als Beweissicherung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der FUS.ion zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber - Arbeitsräume für Mitarbeiter der FUS.ion einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt - eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der FUS.ion während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind - den Mitarbeitern der FUS.ion jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt - im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Weiter stellt FUS.ion dem Auftraggeber eine komplette Niederlassung in Hamburg/Deutschland mit allem Service laut Vertrag zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von FUS.ion gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei FUS.ion
§ 6 Gewährleistungsansprüche
FUS.ion leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens ein Jahre, Gewähr dafür, das die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung und Schadensersatz
FUS.ion schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 10.000,00. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von FUS.ion.
§ 8 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen FUS.ion, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 9 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung:
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der FUS.ion wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der FUS.ion ist die volle Vergütung zu zahlen und FUS.ion wird eine Ablösesumme von Minimum 25.000,00€ fällig, Maximum 50 % der Bruttoumsatzsumme pro Jahr des Projektes in den jeweiligen Land zuzüglich der gelten Mehrwertsteuer. Die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der FUS.ion dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat. Ansonsten wird die volle Summe fällig.
§ 11 Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 12 Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung
1. Das Entgelt für die Dienste von FUS.ion bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von der FUS.ion und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis
von FUS.ion, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
3. FUS.ion ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.
4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 13 Fälligkeiten, Sicherungswerte
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug
des Auftraggebers ist FUS.ion gem.§§ 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltungmachung weiteren Schadens. FUS.ion hat an vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von FUS.ion ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§ 15 Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
§ 16 Schriftformklausel
Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
§ 17
Unsere AGB's sind nur in deutschersprache verfügbar und können auf Wunsch in Englisch kostenlos angefordert werden. Wünscht ein Kunde unsere AGB's in einer anderen Sprache, wird dieses Kostenpflichtig. Sollte es bei der Übersetzung über Missverständnissen kommen gilt die Deutsche Fassung, die im Netz veröffentlich ist.
§ 18
Für den Unternehmenszweig Facility Management gelten zusätzliche Bedingungen, die hier nicht aufgeführt sind. Bei einem Vertrag werden diese gesondert dem Kunden mitgeteilt. Es gilt jedoch im Vorwege immer für Bauleistung die VOB und für Honorare die HOAI neuste Fassung.
§19
Für den Unternehmenszweig, JobFrog gelten weitere AGB's, die sie unter www.jobfrog.eu einsehen können
§20
PayPal Zahlung für Markenanmeldung, bzw. Aufträge, die über PayPal bezahlt werden. Wir gewähren unseren Kunden 20% Rabatt, sollten Sie Ihren Auftrag für Markenanmeldung und nur für diesen Unternehmenbereich über Paypal bezahlen. Sollten unsere Kunden bereits Rabatt laut einem Angebot erhalten haben, gild die grenze Maximal 20% Rabatt auf unsere dienstleistung, auch wenn die Zahlung über Paypal getätigt wird Änderung vorbehalten.
§21
AGB's für die Online Shops werden auf der jeweiligen Webseiten/ Online Shops gesondert reguliert.
§22
Zustandekommen des Mandats, Marken
Das Angebot beinhaltet keine Rechtsdienstleistungen des gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden, Gewerbeschein ist erforderlich.
Der Vertragsschluss erfolgt nach den Geschäftsbedingungen von eBay, die auch im Übrigen gelten.
Mit Vertragsschluß kommt ein Mandatsverhältnis zwischen dem eBay-Käufer, nachfolgend „Mandant“ genannt, und der Kanzlei markenrecht.EU, Berlin, Inhaber RA Michael Plüschke, nachfolgend „Kanzlei“ genannt, zustande.
§23
Inhalt des Mandats (Auftrag) Marken
Der Auftrag umfasst nur die im Angebot beschriebenen Leistungen. Die FUS.ion Germany GmbH, führt das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Der Auftrag wird der Agentur erteilt. Zur Sachbearbeitung können auch Dritte herangezogen werden. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen keine Rechtsberatung zu anderen Rechtsfragen als im Angebot beschrieben. Sofern eine solche Beratung gewünscht wird, unterbreitet die Agentur auf Nachfrage gerne ein Kontakt zur unseren Kanzlei in Hamburg.FUS.ion Germany GmbH führt kleine Rechtsberatung mit Kunden.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Eintragung eines Markenrechts oder Geschmacksmusters, ist mit der Erteilung des Mandats nicht geschuldet.
Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche Tätigkeit bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
§24
Pflichten des Kunden Marken
Der Mandant/Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat der FUS.ion Germany GmbH, insbesondere alle zur Bearbeitung des Auftrags notwendigen Informationen umfassend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Mandant ist mit der elektronischen Kommunikation bei der Abwicklung des Auftrags einverstanden und wird der Kanzlei hierzu eine Emailadresse oder Faxnummer bekannt geben.
§25
Belehrungen des Kunden Marken
Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass gegen die angemeldete oder eingetragene Marke ein Widerspruch eingelegt, ein Löschungsantrag eingereicht und/oder mittels einer Abmahnung durch Dritte vorgegangen wird. Zur Verringerung des Risikos wird eine Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden älteren Rechten empfohlen. Das gleiche gilt für Geschmacksmusteranmeldungen entsprechend.
Dem Mandant/Kunden ist bekannt, dass neben den angegebenen Kosten für die Tätigkeit FUS.ion Germany GmbH weitere Kosten für Gebühren der Registrierungsbehörde (DPMA oder HABM) entstehen.
Dem Mandant/Kunden ist bekannt, dass die FUS.ion germany GmbH als Vertreter des Schutzrechts (Marke oder Geschmacksmuster) im amtlichen Register eingetragen wird. Die Vertretung endet erst mit der Benennung eines neuen Vertreters gegenüber der Registrierungsbehörde. Durch die Vertretung können Zustellungen im Zusammenhang mit dem Schutzrecht bei der Kanzlei bewirkt werden. Dadurch können Kosten entstehen, für die der Mandant einzustehen hat. Zur Sicherstellung der zeitnahen Weiterleitung von Zustellungen an den Mandant hat der Mandant die Kanzlei über etwaige Adressänderungen zu informieren.
§26
Haftung Marken
Recherchen werden durch Rechercheunternehmen durchgeführt. Für die Ergebnisse übernimmt die Kanzlei hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr.
FUS.ion Germany GmbH haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Die Haftung FUS.ion germany GmbH aus dem Mandat für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf 5.000 EUR.






