Runder Tisch – Beratung von Unternehmen in Schwierigen Zeiten
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Betrieb Unternehmer/rin (KMU) einem Geschäftssitz im gesamt Deutschland, die aufgrund einer unerwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl das Unternehmen gute Chancen am Markt hat. Siehe hierzu auch das den link Formular KMU-Definition (Formularnummer 142 291).

Von einer Förderung des Runden Tisches ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag bei Gericht gestellt haben oder bei denen die gesetzliche Verpflichtung zu einem solchen Antrag besteht sowie Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, und/oder hierzu wiederum verpflichtet ist.
Selbstverständlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Jede Förderung wird einzelngeprüft, durch den Regional Partner ihrer Region hier geht es zu den Regional Partnern
Was wird gefördert?
Die Beratung, das sog. Coaching wird von unserem Hause nach Auftragserteilung, des Kunden durchgeführt von unserem Geschäftsführer, Martin Witt, der große Erfahrung im Bereich Krisenmanagement vorzuweisen hat im Rahmen des Förderprogramms „Runder Tisch“ die Beratung hat das Ziel und die Aufgabe, Schwachstellen zu identifizieren und Maßnahmenvorschläge für den Kunden zu entwickeln, um die sog. Kriese zu beenden und eine Fortführungsprognose schriftlich bei der kfW Bank abzugeben. Für diese Beratung sind nur zugelassene Berater der Kfw zugelassen. Zu dem Berater link
Wie hoch ist die Förderung?
Unser Berater Martin Witt, erhalten im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren
Finanzierungspartnern in den Bundesländern zu 100% übernommen.
Wie läuft der Runde Tisch ab?
Vor Antragstellung ist durch die Unternehmer/rin / Unternehmen mit dem Regionalpartner „in der regel ist das die Handelskammer oder die Handwerkskammer“ ein Vorgespräch zu führen. Der Regionalpartner händigt dem Unternehmen das Merkblatt Runder Tisch aus, FUS.ion kann Ihnen wenn gewünscht gerne vorab dieses Merkplatt aushändigen.
Sie können ihre Antragsdaten über die KfW-Antragsplattform online erfassen lassen hier geht es zum link. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Sie reicht anschließend das ausgedruckte Antragsformular inklusive Anlagen, ergänzt durch die rechtsverbindliche Unterschrift eines Vertretungsberechtigten, beim Regionalpartner ein, der den Antrag an die KfW weiterleitet.
Mit dem Antrag auf Gewährung der Aufwandsentschädigung sind beim Regionalpartner folgende Informationen bzw. Unterlagen einzureichen:
1. Leistungsangebote des Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen)
2. Kreditverträge
3. aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
4. Kreditorenliste
5. Debitorenliste
6.Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)
7.sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
8.Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand.
Falls einzelne Unterlagen nicht vorliegen, ist dies schriftlich natürlich zu begründen.
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner ihrer Region eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.
Kann der Runde Tisch mehrfach beantragt werden?
Anträge auf den Runden Tisch, der kfW Bank, können nur bis zum Gesamtumfang von 10 Tagewerken je Unternehmen/Betrieb gestellt werden. Sollte diese jedoch eine positiv Prognose von unserem Hause gestellt werden, so ist es möglich, einen weiteren Antrag bei der KfW Bank für Ihr Unternehmen zustellen.
Antragsverfahren
Als erste Anlaufstelle und Projektträger fungieren die Regionalpartner unser Geschäftsführer Martin Witt, ist gelistet als KfW Berater Übersicht finden Sie im hier zum
Die Anträge, können Sie direkt auf unsere Homepage runterladen und benutzen den Link, den wir für Sie einfachhalber vorbereitet haben Online-Antragsplattform mit FUS.ion Germany GmbH zu erfassen. Der über die Antragsplattform zu produzierende Papier-Antrag muss durch den Antragsteller, also Sie beim zuständigen Regionalpartner eingereicht werden. In der Regel ist es a. die Handelskammer, oder b. die Handwerkskammer Dieser schaltet nach Prüfung die online erfassten Antragsdaten für die Bearbeitung durch die KfW frei. Unser gesamtes Team wird Sie aber auch hier nicht alleine lassen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unser Motto ist:
Der Weg ist das Ziel






