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Die Turn-Around-Beratung (TAB)
In Wirtschaftliche Schwierigkeiten können die besten Betriebe kommen. FUS.ion Germany GmbH hilft Ihnen beim Umstrukturieren und bei der Behebung von Liquiditätsengpässen mit der.Kompetenz von über 30 Jahren Erfahrung
Nutzen Sie die Förderprogramme der kfw Bank „Runder Tisch“ und Turn-Around-Beratung, um Ihren Betrieb wieder Wind unter die Segel zu bringen um neue fahrt aufzunehmen und das alte neue Ziel anzusteuern. Seit Mai.2009 hat die KfW in Zusammenarbeit mit den IHK und HK die Runde Tisch-Betreuung und Turn-Around-Beratung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ein Sanierungs- und Fortführungskonzept benötigen, neu aufgelegt. Damit auch kleine und mittelständische Unternehmen eine Chance haben.
Zielstellung der Turn-Around-Beratung, ist es, Unternehmen in schwierigen Zeiten durch erfahrene Berater zu unterstützen, unser Herr Witt hat über 20 Jahre Erfahrung als Gesellschafter und Geschäftsführer von FUS.ion Germany GmbH damit die gegeben falls drohende Insolvenz zu verhindern ist.
Diese Beratungsleistung wird vom Staat mit 50% bezuschusst.
Die Turn-Around-Beratung (TAB) umfasst:
• Ist Bestandsaufnahme mit Schwachstellenanalyse
• Erstellung eines Businessplans mit Sanierungs- und Fortführungskonzept
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Lieferanten
• Begleitung bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Runder Tisch – Beratung von Unternehmen in Schwierigen Zeiten
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Betrieb Unternehmer/rin (KMU) einem Geschäftssitz im gesamt Deutschland, die aufgrund einer unerwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl das Unternehmen gute Chancen am Markt hat. Siehe hierzu auch das den link Formular KMU-Definition (Formularnummer 142 291).

Von einer Förderung des Runden Tisches ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag bei Gericht gestellt haben oder bei denen die gesetzliche Verpflichtung zu einem solchen Antrag besteht sowie Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, und/oder hierzu wiederum verpflichtet ist.
Selbstverständlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Jede Förderung wird einzelngeprüft, durch den Regional Partner ihrer Region hier geht es zu den Regional Partnern
Was wird gefördert?
Die Beratung, das sog. Coaching wird von unserem Hause nach Auftragserteilung, des Kunden durchgeführt von unserem Geschäftsführer, Martin Witt, der große Erfahrung im Bereich Krisenmanagement vorzuweisen hat im Rahmen des Förderprogramms „Runder Tisch“ die Beratung hat das Ziel und die Aufgabe, Schwachstellen zu identifizieren und Maßnahmenvorschläge für den Kunden zu entwickeln, um die sog. Kriese zu beenden und eine Fortführungsprognose schriftlich bei der kfW Bank abzugeben. Für diese Beratung sind nur zugelassene Berater der Kfw zugelassen. Zu dem Berater link
Wie hoch ist die Förderung?
Unser Berater Martin Witt, erhalten im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren
Finanzierungspartnern in den Bundesländern zu 100% übernommen.
Wie läuft der Runde Tisch ab?
Vor Antragstellung ist durch die Unternehmer/rin / Unternehmen mit dem Regionalpartner „in der regel ist das die Handelskammer oder die Handwerkskammer“ ein Vorgespräch zu führen. Der Regionalpartner händigt dem Unternehmen das Merkblatt Runder Tisch aus, FUS.ion kann Ihnen wenn gewünscht gerne vorab dieses Merkplatt aushändigen.
Sie können ihre Antragsdaten über die KfW-Antragsplattform online erfassen lassen hier geht es zum link. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Sie reicht anschließend das ausgedruckte Antragsformular inklusive Anlagen, ergänzt durch die rechtsverbindliche Unterschrift eines Vertretungsberechtigten, beim Regionalpartner ein, der den Antrag an die KfW weiterleitet.
Mit dem Antrag auf Gewährung der Aufwandsentschädigung sind beim Regionalpartner folgende Informationen bzw. Unterlagen einzureichen:
1. Leistungsangebote des Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen)
2. Kreditverträge
3. aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
4. Kreditorenliste
5. Debitorenliste
6.Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)
7.sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
8.Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand.
Falls einzelne Unterlagen nicht vorliegen, ist dies schriftlich natürlich zu begründen.
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner ihrer Region eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.
Kann der Runde Tisch mehrfach beantragt werden?
Anträge auf den Runden Tisch, der kfW Bank, können nur bis zum Gesamtumfang von 10 Tagewerken je Unternehmen/Betrieb gestellt werden. Sollte diese jedoch eine positiv Prognose von unserem Hause gestellt werden, so ist es möglich, einen weiteren Antrag bei der KfW Bank für Ihr Unternehmen zustellen.
Antragsverfahren
Als erste Anlaufstelle und Projektträger fungieren die Regionalpartner unser Geschäftsführer Martin Witt, ist gelistet als KfW Berater Übersicht finden Sie im hier zum
Die Anträge, können Sie direkt auf unsere Homepage runterladen und benutzen den Link, den wir für Sie einfachhalber vorbereitet haben Online-Antragsplattform mit FUS.ion Germany GmbH zu erfassen. Der über die Antragsplattform zu produzierende Papier-Antrag muss durch den Antragsteller, also Sie beim zuständigen Regionalpartner eingereicht werden. In der Regel ist es a. die Handelskammer, oder b. die Handwerkskammer Dieser schaltet nach Prüfung die online erfassten Antragsdaten für die Bearbeitung durch die KfW frei. Unser gesamtes Team wird Sie aber auch hier nicht alleine lassen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unser Motto ist:
Der Weg ist das Ziel
Gründercoaching in Deutschland
Gründercoaching Deutschland
Guter Rat muss nicht immer viel kosten…
Es heißt ja nicht ohne Grung, "Aller Anfang ist schwer", Gerade die Gründer in Deutschland können von dieser Aussage ein Lied singen. Personalplanung und suche von Fachpersonal, das Marketingkonzept, oder die Finanzplanung, da ist der Unternehmer gefragt und die Unternehmensberatung FUS.ion Germany GmbH hat die Antworten, um diese vielen „Aufgaben“ zu lösen. "Coaching" lautet das Zauberwort und inzwischen gibt es viele Möglichkeiten, die Kosten erheblich durch staatliche Zuschüsse zu senken.
Gründercoaching Deutschland
Zielgruppe des Coaching:
Dieses Coaching/Beratung richtet sich an junge Unternehmen.: Es sind keine fünf Jahre seit der Gründung oder Übernahme vergangen. Wir sprechen hier die gewerbliche Wirtschaft, zum Beispiel Handwerk, Handel und die Industrie sowie das Dienstleistungsgewerbe an. Ein Coaching/Beratung können natürlich auch Freiberufler in Anspruch nehmen, deren Tätigkeit wirtschaftsnah ist und keine Unternehmensberatung zum Inhalt hat, dieses ist sehr wiichtig.
Inhalte des Coching:
Es werden nur bestimmte Inhalte gefördert, zum Beispiel: die Optimierung eines Unternehmenskonzepts (Businessplan), Markt- und Vertriebsstrategien oder die Vorbereitung von Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen. Ausgeschlossen sind vom Coching/Beratung, Themen wie die Vorgründungsphase, Buchhaltung oder Rechts- Versicherungs- und Steuerfragen, versteht sich aber von selber.
Förderhöhe des Coaching:
800 Euro netto ist das maximale Tageshonorar des Beraters unser Honorar liegt acuch schon mal darunter, so dass unsere Kunden mehr für Ihr Geld erhalten. Ein Beratertag hat dabei acht Arbeitsstunden. Das Gesamthonorar darf die 6.000 Euro netto nicht übersteigen. Diese beiden Richtgrößen entscheiden wie hoch der Zuschuss ausfällt – abhängig von der Region, in der das Unternehmen ansässig ist: Außer der Gegend um Lüneburg sind es in den alten Bundesländern 50 Prozent Förderung, einschließlich Berlin. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75 Prozent, genauso wie in Lüneburg.
Beispiel 1:
Ein Unternehmensberater, arbeitet in Berlin 5 Tage. Sein Honorar beträgt 1.200 Euro / Tag. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 6.000 Euro. Weil der Tagessatz bei 800 Euro gedeckelt ist, sind nur 4.000 Euro förderfähig – 2.000 Euro gibt es als Zuschuss „50 Prozent in den alten Bundesländern“, der Eigenanteil beträgt 4.000 Euro.
Beispiel 2:
Ein Unternehmensberater, z.B. Martin Witt arbeitet in Rostock sieben Tage. Sein Honorar beträgt 800 Euro / Ta
g. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 5.600 Euro. Der vorgegebene Tagessatz wird nicht überschritten, förderfähig ist das gesamte Honorar – 4.200 Euro gibt es als Zuschuss (75 Prozent in den neuen Bundesländern), der Eigenanteil beträgt 1.400 Euro.
Ansprechpartner:
Die Mittel für das Gründercoaching kommen aus dem "Europäischen Sozialfonds", zuständig ist in Deutschland für diese Förderung und Auszahlung, die KfW-Mittelstandsbank. Sie hat Regionalpartner, zum Beispiel die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK). Ein Gründer stellt diesen Regionalpartnern seine Geschäftsidee/Konzept vor, die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für ein Coaching/Beratung werden geprüft. Dort reicht der Gründer auch seinen Antrag auf Förderung ein.
Nicht rückzahlbare Fördermittel und bis zu 4.500 Euro vom Staat
Hunderte Gründer und junge Firmen „nicht alter als 5 Jahre“ haben kostenlos über die Berater vor Ort erfolgreich Förderungen beantragt. Und nun sind Sie dran, machen Sie den Antrag.
Hier geht es zum Antrag
Gemeinsam mit der KFW Bank bieten wir Ihnen hier den Zuschussrechner an.
Wir bieten Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln der KFW Bank.
Gründercoaching Deutschland?
Die meisten Gründer und Gründerin brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. FUS.ion Germany ist der Partner seit über 30 Jahren
Zum Antrag Gründercoaching Deutschland
Zum Antrag Gündercoaching Detschland - Gründung aus Arbeitslosigkeit
Runder Tisch
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
Nicht gefördert werden Unternehmen
* die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder
* die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.
Wie wird gefördert?
Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check"). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge. Am Runden Tisch mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.
Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke à 8 Stunden.
Die Turn Around Beratung?
Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
FUS.ion Germany ist der Berater in Deutschland.
Die Turn AroundBeratung wird Bundesweit angeboten.
Wer kann die Turn Around Beratung in Anspruch nehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose.
Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.







